Tölzer_Feuerschutz

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Brandschutz = Sicherheit im Haushalt

Viele Brandpotentiale verstecken sich im Haushalt. Im Alltag werden sie oftmals übersehen, und rücken erst ins Bewusstsein wenn es schon zu spät ist. In so einem Fall ersetzt der Versicherungsschutz materielle Verluste. Ideelle Werte und Menschen sind jedoch nicht ersetzbar.
Schäden an Mensch, Tier und persönlichen Gegenständen können niemals ungeschehen gemacht werden. Eine Besondere Verantwortung im Bereich des Brandschutzes obliegt uns gegenüber Menschen mit besonderen Schutzbedürfnissen, wie Kindern, Senioren und Menschen mit Behinderungen.

Durch die Installation von Rauchwarnmeldern kann ein Brand schon frühzeitig erkannt und somit auch frühzeitig gelöscht werden.
Die Bayerische Bauordnung regelt dies in §46 Absatz 4 wie folgt:

1. In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
2. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
3. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten.
4. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Bei der Auswahl der für Sie notwendigen Brandschutzmittel stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir haben Neugeräte wie Rauchwarnmelder, Pulver-, Wasser-, Schaum- und Kohlendioxidlöscher und Löschdecken jederzeit zur Mitnahme vorrätig.

Beispiele für Gefahrenzonen im Haushalt

Küche

Wohn- und Schlafräume

Keller, Garagen und Abstellräume

Außenbereiche